Bereits die einleitenden Worte dieses Abschnitts signalisieren, dass Kant hier in Gedanken einen möglichen Einwand gegen seine bisherige Argumentation formuliert: Er fragt hypothetisch, ob bestimmte Lehren oder auch Gesetze den Anspruch erheben können, für immer und für alle Menschen gültig zu sein, ohne dass sie durch den öffentlichen Vernunftgebrauch geprüft werden dürfen. Sie wären dann in diesem Sinne „unabänderlich“ oder „ewig“: Dafür steht der Ausdruck „unveränderliches Symbol“. Mit der Behauptung, dass dies „ganz und gar unmöglich“ ist, verneint er diese Frage.
Folgende Sätze formuliert er dafür im Text als Begründung:
„Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung weiter zu schreiten. Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen.“
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